Die Stiftung vergibt jährlich ein Forschungsstipendium in Hohe von 5.000 Euro für die Anschubfinanzierung bzw. die Förderung medizinischer Anwendungsforschung auf dem Gebiet innovativer Tumordiagnostik und -therapie. Bevorzugt (aber nicht ausschließlich) gefördert werden Projekte, die sich inhaltlich mit Methoden befassen, die gegenwärtig noch nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen bzw. zur Standardtherapie onkologischer Patienten gehören. Teilnahmeberechtigt sind Wissenschaflter/-innen aus Mecklenburg-Vorpommern bis zum 40. Lebensjahr. Dabei sind wissenschaftliche Kooperationen mit Projektpartnern, welche ihren Wohn- und Arbeitssitz außerhalb von M/V haben, ausdrücklich erlaubt. Die Stiftung „Betroffen“ vergibt für das Jahr 2022 ein Forschungsstipendium in Höhe von 10.000 Euro für die Anschubfinanzierung bzw. die Förderung medizinischer Anwendungsforschung auf dem Gebiet innovativer Tumordiagnostik und -therapie. Bevorzugt – aber nicht ausschließlich – gefördert werden Projekte, die sich inhaltlich mit Methoden befassen, die gegenwärtig noch nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen bzw. zur Standardtherapie onkologischer Patientinnen und Patienten gehören.
Für die Bewerbung sind bis zum 31.9. des Jahres einzureichen:
- eine 5-seitige Projektskizze mit dem Projekttitel, einer Einführung in die Thematik mit Darstellung der Vorarbeiten, den Fragestellungen, der Untersuchungsmethodik einschließlich Zeitplan der Durchführung
- ein Veröffentlichungskonzept
- ein tabellarischer Lebenslauf mit einer Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen Arbeit des Antragstellers/ der Antragsteller
Die Unterlagen werden eingereicht bei:
Herrn Rechtsanwalt Thomas Knüppel
KLOPSCH & PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB
Thomas-Mann-Str. 12
18055 Rostock
Über die Auswahl entscheidet das Kuratorium der Stiftung, ggf. unter Hinzuziehung von Fachgutachtern, bis zum 31.10. des Jahres. Über die Verwendung der Mittel ist nach Zuweisung innerhalb eines Jahres ein Rechenschaftsbericht bzw. Zwischenbericht an die Stiftung abzugeben. Bei nicht stiftungskonformer Verwendung der Mittel behält sich das Kuratorium die Rückforderung vor.
- 2016: Das erste Förderstipendium ging an die Greifswalder Diplompsychologin Janine Wirkner für ihr Forschungsvorhaben: "Achtsamkeitsfertigkeitentraining bei Brustkrebs: Ein Ansatz zur Förderung psychischer und neuropsychologischer Funktionsfähigkeiten".
- 2017: Das zweite Förderstipendium ging an Frau Dr. rer. nat. Claudia Maletzki von der Universität Rostock für ihr Forschungsvorhaben: "Immunstatusbestimmung bei Patienten mit Lynchsyndrom und Anlageträgern zur Verbesserung von Diagnostik, Therapie und Nachsorge".
- 2018: Bei der dritten Vergabe des Franziska-Tiburtius-Preises überzeugte Maximilian Bschorer die Jury mit seinem Forschungsvorhaben: "Prospektive Studie: Prähabilitation von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren".
- 2022: Aufgrund der Corona-Pandemie und des Aussetzens des Stipendiums 2021 wird die Fördersumme in diesem Jahr von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.